AktuellWasser sparen leicht gemacht Keller unter Wasserfünf vor zwölf im Heizungskeller ..... Macht Ihre Heizung viel Rauch um nichts dann sollten Sie darüber nachdenken dies zu unterbinden, bevor Sie vom Gesetzgeber dazu gezwungen werden. Zwei Verordnungen können SIe dazu zwingen Ihre Anlage zu erneuern. Da wäre zuerst die Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen, die 1.BImSchV, die Grenzwert für die Abgasverluste festlegt. Danach müßen Kleinfeuerungsanlagen folgende Grenzwerte einhalten:
Die EnEV (EnergieEinsparVerordnung), die seit Februar 2002 in Kraft ist, schreibt darüber hinaus vor, daß Gas- und Ölkessel, welche vor dem 1.10.1978 eingebaut oder aufgestellt wurden, bis zum 31.12.2006 außer betrieb zu nehmen sind. Diese Frist kann sich bis zum 31.12.2008 verlängern - keine Verordnung ohne Ausnahme ;-) - , wenn der Schornsteinfeger eine Weiterbetrieb ermöglicht oder wenn der Brenner nach dem 1.11.1996 erneuert wurde. Nicht betroffen von dieser Verordnung sind Brennwert- oder Niedertemperaturkessel, sowie Anlagen in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Diese Anlagen können in Betrieb bleiben, sofern die Abgaswerte laut 1.BImSchV eingehalten werden. Achtung, sollten Sie ein Haus kaufen, ist so gilt das letztgenannte nicht, die Anlagen müßten erneuert werden. Alte Heizung - KfW senkt Kreditzinsen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau senkt ihre Kreditzinsen auf 1,66 %. Wenn Ihre Heizungen vor Juni 1982 eingebaut worden ist, und Sie sich entschliessen einen Brennwertkessel für Öl oder Gas zusammen mit einer Solaranlage zu installieren können Sie diese Mittel beantragen. Gefördert werden bis zu maximal 80 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Es wird ein Zuschuss von 125 Euro je Quadratmeter installierter Kollektorfläche gewährt. Es hat mal wieder zugeschlagen. Die heftigen Regenfälle in den letzten Wochen haben wieder einige Keller unter Wasser gesetzt. Ursache sind einmal die kurzen aber sehr niederschlagsreichen Regenfälle, die das Kanalnetz nicht schnell genug ableiten können. Der Wasserpegel im Kanalnetz steigt an, und das Wasser sucht sich seine Wege und tritt letztendlich in den Kellern aus. Eine weitere Ursache ist die zunehmende Versiegelung der Landschaft, welche kein Wasser mehr aufnehmen und langsam wieder abgeben kann. Wie können Sie sich nun gegen solche Ereignisse schützen. Da gibt es verschiedene Ansätze, welche jedoch eine Beratung unerlässlich machen, da ein sicherer Schutz vor Rückstau bei jedem Gebäude anders aussehen kann. |
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| Wilhelm
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